Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz
Eine Beratung zum Arbeitsschutz ist nicht nur zwingend nach dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG §1) vorgeschrieben, sondern ebenso wichtig und sinnvoll. Der Unternehmenserfolg hängt im besonderen Maße von ihren gesunden Mitarbeitern und Ihrer Rechtssicherheit ab.
Holen Sie sich fachlich adäquate Unterstützung durch externe "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ins Unternehmen. Wir gehen als Spezialisten mit Ihnen gemeinsam nach einer erfolgten Themenprüfung alle Arbeitsschutzthemen systematisch an.
Die einzelnen Aufgabenfelder werden nach betrieblichen Schwerpunkten priorisiert abgearbeitet. Dazu gehören ...
- Wiederkehrende sicherheitstechnische Betriebsbegehungen
- Beratung der Führungskräfte zum weiteren Vorgehen
- Aufbau eines Arbeitsschutzmanagements
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Zusammenarbeit mit allen beteiligten Personen inkl. dem Betriebsarzt
- uvm.
PIAG - bei uns sind Sie in sicheren Händen!