Wieso Arbeitsmittelprüfungen, wie gut sind Sie aufgestellt?
Arbeitsmittel unterliegen schadensverursachenden Einflüssen, welche große Gefährdungen für die anwendenden Personen nach sich ziehen können.
Schon ein ereigneter Arbeitsunfall würde aus humaner und finanzieller Sicht eine Prüfung vorhandener Arbeitsmittel rechtfertigen. Abgesehen davon, dass dies durch staatliche Vorgaben, wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben und konkretisiert werden.
Des Weiteren werden betreffende Prüfnachweise bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft (DGUV V1, V3, etc.) und betrieblichen Auditierungen sowie von Sachverständigen der Versicherungen zur Beitragsfestlegung gefordert.
Eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln verringert Ihre Haftung und erhöht die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Achtung! Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Nach staatlicher BetrSichV dürfen nur sichere Arbeitsmittel ausgewählt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen wiederkehrend je nach Arbeitsmittel durch geeignete Personen, ggf. Sachverständige überprüft und dokumentiert werden.
Hierzu gibt es einiges zu beachten. Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Aufbau eines "Prüfmanagements" und der praktischen Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen.