Durchführung jährlich vorgeschriebener, betrieblicher Mitarbeiterübungen
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber jedes Unternehmens nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung festlegen. Dadurch besteht die Pflicht für Unternehmen, für eine sichere und schnelle Evakuierung des Gebäudes zu sorgen.
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Mitarbeiter-Unterweisung inklusive Durchführung einer praktischen Feuerlöscherübung
Wissen alle Beschäftigten wo in einem Notfall der nächste Feuerlöscher ist und wie dieser zu verwenden ist? Die Pflicht zur Unterweisung mit einem Feuerlöscher besteht nur für die Brandschutzhelfer. Es empfiehlt sich aber, alle Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen. Hierdurch kann persönliches Leid verhindert und hoher Sachschaden vermieden werden.
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Mitarbeiter und Evakuierungshelfer - Unterweisung sowie Durchführung von Notfall-Evakuierungsübungen
Eine Evakuierungsübung, auch Räumungsübung genannt, stellt eine praktische Übung dar, bei der Ihre Mitarbeiter das Gebäude geordnet und zügig verlassen sollen. Die Evakuierungsübung dient dazu, die Mitarbeiter darin zu schulen, wie sie sich im Ernstfall bei einem Brand oder einem anderen Notfall zu verhalten haben. Um dies reibungslos zu erreichen, werden die Evakuierungshelfer zusätzlich speziell geschult und unterwiesen.
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